Zweck der Gesamtschulstiftung

Warum eine Gesamtschulstiftung?
 

Politische Ziele zu erreichen, ist niemals nur eine Frage der besseren Argumente. Es ist auch nicht nur eine Frage von Mehrheiten. Beides kann dann besser zu praktischer politischer Wirkung gelangen, wenn auch die nötigen Finanzmittel vorhanden sind. Woher kommen Geldmittel für die politische Arbeit von Elterninitiativen zur Gründung einer Gesamtschule für ihre Kinder? Wer unterstützt sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit? Wer sichert das Prozesskostenrisiko der leider oft erforderlichen Rechtsstreitigkeiten mit widerwilligen Kommunen, Bezirks- oder Landesregierungen ab? Wie viel Engagement scheitert einfach daran, dass keine Rechtsschutzversicherung für Prozesskosten aufkommt, wenn Eltern ihr gesetzlich garantiertes Recht auf eine Gesamtschule auf dem Rechtswege erstreiten wollen? Es fehlt zu oft an den nötigen Finanzmitteln, um zum Erfolg zu kommen.
 

Damit ist das wichtigste Arbeitsfeld der Gesamtschulstiftung umrissen. Die neu gegründete, als gemeinnützig anerkannte Stiftung verfolgt den Zweck, Geldmittel einzuwerben, die ausschließlich zur „Förderung von Bildung und Erziehung, zur Durchsetzung einer gemeinsamen Schule für alle Schülerinnen und Schüler, zur Förderung der Errichtung und Weiterentwicklung von Gesamtschulen“ (Satzung § 2 Absatz 2) zu verwenden sind.
 

Mit dieser Stiftung soll der Gesamtschulbewegung also eine Kraft zuwachsen, die sich vor allem Anderen auf die Verbesserung der finanziellen Grundlagen der bildungspolitischen Arbeit und der konkreten Elternarbeit vor Ort konzentriert. Die StifterInnen hoffen, dass dadurch die Initiativen zur Gründung von Gesamtschulen neuen Schwung, mehr materielle Sicherheit und zusätzliche Schubkraft spüren und entwickeln.